
Der Europäische Gerichtshof hat heute ein richtungsweisendes Urteil zum freien Warenverkehr mit CBD gesprochen: Im Zuge eines Verfahrens über die Vermarktung von CBD-Produkten stellte der Gerichtshof fest: „das in Rede stehende CBD kann nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden.“
Weiter schreibt der EuGH in seiner diesbezüglichen Pressemeldung: „Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“