Deutsches Postgesetz – Der gelbe Spitzel?
Mhhhh, hier drin riecht es aber süßlich. Der Bundestag hat eine Änderung im Postgesetz beschlossen. Beschäftigte von Postdienstleistern müssen dann verdächtige Postsendungen direkt bei der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden abgeben. Dies muss dann erfolgen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat unter anderem nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz,